Medizinische Versorgung, Betreuung bei Pflegebedürfnis und Beratung von Angehörigen

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Die Leistungen von Pflegedienst Stake in Bremen

Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten steht der Mensch. Die Grundlage für unsere Arbeit bilden dabei die Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) von Monika Krohwinkel.

Dieses konzeptionelle Modell der Pflege beinhaltet alle Aspekte, die das Wohlbefinden des Menschen erhalten oder wieder erlangen. Angefangen von der Verpflegung über die Kommunikation bis hin zur Bewegung. Es gilt, die Fähigkeiten der Menschen zu fördern und ihre Persönlichkeit zu stärken.

Das kompetente Pflegeteam von Pflegedienst Stake aus Bremen berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen und unterstützt ihn und seine Angehörigen mit den jeweils erforderlichen Maßnahmen.

Un­se­re pfle­ge­ri­sche Ar­beit:

  • ba­siert auf der Grund­la­ge der Ak­ti­vi­tä­ten und exis­tenzi­el­len Er­fah­run­gen des Le­bens (AEDL) von Mo­ni­ka Kroh­win­kel (Pfle­ge­wis­sen­schaft)
  • er­folgt bei Be­darf (nach An­fra­ge) 24 Stun­den täg­lich, 365 Tage im Jahr, auch an Wo­chen­en­den und Fei­er­ta­gen
  • Er­reich­bar­keit auch am Wo­chen­en­de
  • Pfle­ge­be­ginn bei kurz­fris­ti­ger Ent­las­sung auch am Wo­chen­en­de mög­lich
  • Re­gel­mä­ßi­ge Rück­spra­che mit dem Haus­arzt
  • Post­sta­tio­nä­re Be­hand­lungs­pfle­ge ohne grund­pfle­ge­ri­sche Leis­tung

Unsere Leistungen im Detail

Kran­ken­haus­nach­sor­ge

Sie wer­den nach einem Un­fall oder einer Ope­ra­ti­on aus dem Kran­ken­haus ent­las­sen und be­nö­ti­gen noch wei­te­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung in Ihrer häus­li­chen Um­ge­bung?

Wir über­neh­men für Sie z. B. das Sprit­zen von In­jek­tio­nen, das Wech­seln von Ver­bän­den und wei­te­re not­wen­di­ge Ver­rich­tun­gen.

Ärztliche Verordnungen

Unser mobiles Hauskrankenpflege-Team übernimmt gern die von Ihrem Arzt für Sie notwendige, verordnete Behandlungspflege, wie z. B.

  • Insulininjektion
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Verabreichen von Medikamenten und Spritzen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Versorgung von Kathetern, Stoma, Sonden
  • Wundversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Trachealkanülenwechsel
  • Dekubitusbehandlung
  • Infusionen
  • Versorgung von PEG-Pumpen

Pfle­ge­ri­sche Leis­tun­gen

Wir un­ter­stüt­zen Sie bei den für Sie not­wen­di­gen pfle­ge­ri­schen Ver­rich­tun­gen wie z. B. mor­gend­li­che und abend­li­che Kör­per­pfle­ge, Zu­be­rei­tung von Mahl­zei­ten, Hilfe bei der Nah­rungs­auf­nah­me, Son­den­kost bei im­plan­tier­ter Ma­gen­son­de (PEG), Hilfe bei Aus­schei­dun­gen, Bet­ten und La­gern, Arzt­be­su­chen u.v.m.

Bei einer per­sön­li­chen Be­ra­tung er­hal­ten Sie In­for­ma­tio­nen über die Kos­ten und die Höhe der Sach­leis­tun­gen in den fünf Pfle­ge­gra­den.

Wir ar­bei­ten zu­sam­men mit

  • allen Krankenkassen
  • allen Pflegekassen
  • dem Sozialamt

Pfle­ge­be­ra­tungs­be­su­che

Sie be­treu­en Ihre An­ge­hö­ri­gen zu­hau­se und er­hal­ten dafür von Ihrer Pfle­ge­kas­se Pfle­ge­geld? Dann haben Sie An­spruch auf einen Be­ra­tungs­be­such. Ab dem Pfle­ge­grad 2 und 3 jedes halbe Jahr und ab dem Pfle­ge 4 oder 5 vier­tel­jäh­rig. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, die von einem am­bu­lan­ten Pfle­ge­dienst Pfle­ge­sach­leis­tun­gen be­zie­hen, kön­nen eben­falls das oben ge­nann­te An­ge­bot nach §37 Abs. 3 SGB XI nut­zen und halb­jäh­rig eine Be­ra­tung ab­ru­fen.

Von uns er­hal­ten Sie wei­te­rhin Be­ra­tung und Hilfe bei der:

  • Neubeantragung eines Pflegegrades
  • Neueinstufung einer schon erteilten Pflegegrades
  • Erhebung von Widersprüchen gegen Ablehnungen
  • Beantragung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
  • Beantragung der Pflegekostenübernahme durch das zuständige Sozialamt

Verhinderungspflege

Wir betreuen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen während Ihrer Abwesenheit (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Kur) in seiner gewohnten Umgebung für Sie weiter. Die Verhinderungspflege wird bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Verhinderungspflege steht jedem Pflegebedürftigen für maximal 28 Tage im Jahr zu.

Ihr Angehöriger wird von Ihnen zu Hause betreut und Sie können Ihren Angehörigen nicht alleine in Ihrer Wohnung lassen, müssen aber dennoch ab und zu Termine wahrnehmen oder andere Dinge erledigen? Dann übernehmen wir für Sie die stundenweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.

Sie oder ihr Angehöriger leiden unter einer Einschränkung der Alltagskompetenz (z. B. Verwirrtheit, Alzheimer, Demenz)? Dann erhalten Sie zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen einen weiteren Betreuungsbetrag. Dieser kann für eine Betreuung, z. B. Aufpassen, Vorlesen, Gesprächsführung oder Spaziergänge durch uns aufgebraucht werden. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Beheizen und Reinigen Ihrer Wohnung, Waschen und Pflege Ihrer Wäsche, Erledigung von Einkäufen (entweder kommen Sie mit oder Sie profitieren von unserem Bringdienst), kleine Hausmeisterarbeiten u.v.m.

Hausnotruf

Sie leben alleine zuhause und fühlen sich unsicher, ob Ihnen jemand helfen kann, wenn etwas passiert z. B. nach einem Sturz? Dann vermitteln wir Ihnen ein Hausnotrufgerät und geben Ihnen somit die Sicherheit, dass Sie in dieser Situation fremde Hilfe rufen können. Auf Wunsch vermitteln wir auch die Notrufeinsätze.